Mittels Qualifikationsverfahren (Lehrabschlussprüfung) soll der/die Lernende zeigen, ob er die im Ausbildungsreglement und im Lehrplan umschriebenen Lernziele erreicht hat. Nach erfolgreicher Qualifizierung erhält der/die Lernende das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis EFZ.